Kataster-vermessung
Eine präzise Grundstücksvermessung ist essenziell für rechtssichere Eigentumsverhältnisse – sei es bei Grenzfeststellungen, Parzellierungen oder zur Vorbereitung eines Grundstückskaufs. Sämtliche Messungen erfolgen nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Bereits vor dem Erwerb oder der Veräußerung eines Grundstücks ermöglicht die Analyse von Widmung, Leitungsverlauf und Katasterdaten eine fundierte Entscheidungsgrundlage.
Grenzermittlung
Eine Grenzermittlung wird durchgeführt, wenn in der Digitalen Katastralmappe (DKM) keine Grenzpunkte eingetragen sind und im digitalen Archiv des BEV keinerlei Urkunden zu dem zu vermessenden Grenzverlauf vorliegen. Die unstrittige Grenze wird im Zuge einer Grenzbegehung erstmalig festgelegt, messtechnisch erfasst und in einer Vermessungsurkunde dokumentiert. Die betroffenen Grundeigentümer bestätigen den Grenzverlauf durch Unterfertigung der Zustimmungserklärung. Nach Einreichung der Urkunde am zuständigen Vermessungsamt kann der betroffene Grenzverlauf durch die Behörde in die Digitale Katastralmappe übernommen werden.
Grenzwiederherstellung
Oft tritt der Fall ein, dass bereits vermessene Grenzen in der Natur unkenntlich geworden sind. Die fehlenden Grenzpunkte können entsprechend den Angaben aus der Digitalen Katastralmappe bzw. aus alten Vermessungsurkunden wieder in die Natur rückübertragen werden. Sofern sich die wiederhergestellten Grenzverläufe noch nicht im rechtsverbindlichen Grenzkataster befinden werden diese im Zuge einer Grenzbegehung an alle betroffenen Grundeigentümer übergeben.
Grundteilung
Eine Grundteilung wird notwendig, sobald Teile eines Grundstückes von demselben abgeschrieben oder Teile eines anderen Grundstückes diesem zugeschrieben werden sollen. Der Geometer erstellt einen Teilungsplan (Vermessungsurkunde), welcher die technische Grundlage für die Durchführung des Rechtsgeschäftes im Grundbuch bildet. Die grundbücherliche Teilung kann nur auf Grund eines Planes von einer befugten Stelle gemäß Liegenschafts-Teilungsgesetz durchgeführt werden (§1 LiegTeilG).
Parzellierung
Entstehen durch eine Grundteilung mehrere Baugrundstücke, spricht man von einer „Parzellierung“. Der Geometer erstellt einen Parzellierungsentwurf, welcher die Größe und Anzahl der Baugrundstücke sowie deren Aufschließung vorsieht. Dieser Entwurf wird mit dem Auftraggeber sowie den zuständigen Behörden abgestimmt. Abschließend erfolgt die Vermessung und Urkundserstellung, welche wiederum die technische Grundlage für die Durchführung des Rechtsgeschäftes im Grundbuch bildet.
Seit 1970
+ in Zukunft.
Wir vermessen und schaffen Klarheit.
Ingenieur- vermessung: Wo Millimeter zählen, zählt Präzision.
Bei komplexen Bauvorhaben sind höchste Genauigkeit und absolute Verlässlichkeit in der Vermessung unerlässlich. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und fundiertem Fachwissen übernehmen wir selbst herausfordernde Aufgaben – vom Seilbahnbau über Brücken- und Tunnelprojekte bis hin zur baubegleitenden Überwachung. Unsere Messlösungen schaffen die Grundlage für sichere und erfolgreiche Bauprojekte.
Fertig vermessen:
Koralmbahn
Baubegleitende Vermessung
Grafenstein bis St. Paul i. L., AT
2013 – 2025
Auftraggeber: ÖBB Infrastruktur AG
Jauntalbrücke
Baubegleitende Vermessung
Ruden, AT
2020 - 2025
Auftraggeber: ÖBB Infrastruktur AG
Koralmtunnel Abschnitt KAT 3
Kontrollvermessung
St. Paul im Lavanttal, AT
2021 – 2025
Auftraggeber: ÖBB Infrastruktur AG
S37 Sicherheitsausbau
Bauvermessung
St. Veit Nord bis St. Veit Süd, AT
2023 – 2025
Auftraggeber: STRABAG AG
S7 Fürstenfelder Schnellstraße
Grundlagennetz- und Kontrollvermessung
Riegersdorf bis Heiligenkreuz im Lafnitztal, AT
2012 - 2023
Auftraggeber: ASFINAG Baumanagement GmbH
Jeder
Millimeter
zählt.
SAMMER & SAMMER ZT GMBH FÜR VERMESSUNGS- WESEN
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