Entstehen durch eine Grundteilung mehrere Baugrundstücke, spricht man von einer „Parzellierung“. Der Geometer erstellt einen Parzellierungsentwurf, welcher die Größe und Anzahl der Baugrundstücke sowie deren Aufschließung vorsieht. Dieser Entwurf wird mit dem Auftraggeber sowie den zuständigen Behörden abgestimmt. Abschließend erfolgt die Vermessung und Urkundserstellung, welche wiederum die technische Grundlage für die Durchführung des Rechtsgeschäftes im Grundbuch bildet.